Für die Ausführung unserer Arbeiten gilt das BGB in der bei
Angebotsabgabe gültigen Fassung mit den nachstehenden Ergänzungen:
1)
Leistungsumfang
- Leistungsmengen im Angebot sind grundsätzlich Schätzungen, falls
nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist.
- Die tatsächlich ausgeführten Leistungen werden nach den vertraglich
vereinbarten Preisen (z.B. je Einheit) berechnet.
- Aufmaß erfolgt nach den für Maler- und Lackiererarbeiten
einschlägigen allgemeinen technischen Vorschriften.
- Jede Abrechnung erfolgt in jedem Fall nach dem tatsächlichen
Fertigmaß vor Ort.
2) Änderung der Angebotspreise
- An die Angebotspreise halten wir uns 8 Wochen nach Abgabe gebunden.
Danach können die in unserem Angebot genannten Leistungen nur noch nach Auftragsbestätigung vereinbart oder zu neu angebotenen Preisen angenommen werden.
- Nach Vertragsabschluß gelten die Angebotspreise mindestens 4 Monate
als fest vereinbart. Tritt danach eine wesentliche Veränderung der Preisermittlungsgrundlage, z.B. durch tarifliche oder gesetzliche Erhöhung von Löhnen, Abgaben, Steuern oder Sozialleistungen oder
durch allgemeine Materialpreis und Lohnsteigerung gemäß Verbraucherindex ein, so ändern sich die Preise entsprechend.
- Alle Angebotspreise sind Nettopreise (zuzüglich jeweils gültiger
Mehrwertsteuer).
- Wir behalten uns vor, eine angemessene Abschlagszahlung i. H. v. 30
% des Auftragswertes vor Leistungserbringung für Material und sonstige Vorleistungen zu verlangen.
3) Zahlungen
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen 7 Tage nach Zugang
der Rechnung, hilfsweise 7 Tage nach Abnahme der Leistung fällig.
- Wir können jederzeit eine Teilabnahme verlangen, entsprechend ist
mit der Teilabnahme der jeweilige Teilbetrag fällig.
- Jede Rechnung ist unverzüglich nach Zugang zu
überprüfen.
- Die Schlusszahlung ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der
Schlussrechnung, zu leisten.
4) Nachfolge- und Zusatzaufträge
Jede neu vereinbarte Leistung, einschließlich die Erweiterung eines
bereits vereinbarten Leistungsumfangs ist ein eigenständiger neuer Auftrag, der eigenen Zahlungs- und Gewährleistungsfristen gemäß Vereinbarung und diesen Bestimmungen unterliegt. Nachfolge- und
Zusatzaufträge werden gesondert in Rechnung gestellt und berechtigten insbesondere nicht zur Zahlungsverzögerung auf die Schlussrechnung einer ursprünglich vereinbarten Leistung.
5) Ablösung Sicherheitseinbehalt
Im Falle des Sicherheitseinbehalts auf Ihrer Seite sind wir berechtigt, diesen durch Stellung einer Sicherheit (z.B.
(Bank)-bürgschaft, Hinterlegung) zu ersetzen. Nach Bestellung der Sicherheit an Sie ist der Sicherheitseinbehalt an uns auszuzahlen.
6) Abnahme
- Die Abnahme der Leistungen hat unverzüglich nach Mitteilung über
die Fertigstellung zu erfolgen.
- Die Abnahme gilt als erteil, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb
von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung uns mitteilt, dass ein wesentlicher Mangel, der die Abnahme verhindert, vorliegt. – Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die Leistung oder einen
Teil der Leistung in Benutzung genommen hat, mit Beginn der Nutzung.
7) Haftung
- Wir übernehmen die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, sowie
für Personenschäden in unbegrenzter Höhe.
- Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung
für leichte Fahrlässigkeit auf die Höhe des vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Einhaltung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertraut und vertrauen darf.
8) Gewährleistung
1. Unsere Leistungen werden vertragsgerecht und nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik ausgeführt. Hierfür übernehmen wir die Gewähr.
2. Verjährungsfrist für alle Mängelbeseitigungsansprüche gemäß
BGB.
9) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile
der Ort unseres Betriebsitzes.Der Gerichtsstand für Nichtkaufleute und Minderkaufleute ist der ihres Wohnsitzes.
10) Zusätzliche Vereinbarungen
1. Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichen, bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Etwaig vorgelegte Einkaufsbedingungen finden keine Anwendung.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so
berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.